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Versicherungs- und Assistance-Paket für einen unbeschwerten Skiurlaub

Treiben Sie im Urlaub gerne Sport? Wenn Sie gegen Unfall, Urlaubsabbruch, Beschädigung, Diebstahl oder Verlust Ihrer Ausrüstung während Ihrer Ferien im Ausland gut abgesichert sind, können Sie Ihre Aktivitäten unbeschwert genießen.

Wintersport ist auch mit gewissen Risiken verbunden. Daher sollten Sie sich informieren, welche Versicherungs- und Assistance-Leistungen in Ihrer Skiversicherung enthalten sind, bevor Sie zu Ihrem Urlaub in den Bergen aufbrechen.

Um während Ihres Skiurlaubs gut versichert zu ein, müssen Sie nur über die richtige Kreditkarte verfügen, die Sie bei BGL BNP Paribas erhalten.

Versicherungsschutz und Assistance mit Ihrer Mastercard

Die Kreditkarten Mastercard Platinum und Mastercard Elite bieten Ihnen umfangreiche Versicherungs- und Assistance-Leistungen sowie einen Concierge-Service, der täglich rund um die Uhr verfügbar ist(1).

So können Sie Ihren Urlaub in den Bergen mit der gesamten Familie in vollen Zügen genießen.

Für Wintersportaktivitäten umfasst der Versicherungsschutz(2):

  • die Kosten für Pistenrettung
  • die Kosten im Falle eines Krankenhausaufenthalts
  • die Versicherung Ihrer Ausrüstung
  • die Erstattung eventueller Kosten für Ihr Ski-Paket

Versicherung und Assistance bei Skiunfällen

Möchten Sie unbeschwertes Skivergnügen genießen? Mit Ihrer Mastercard ist auch der Aufenthalt in Ihrer Ferienunterkunft versichert. Außerdem bietet sie Ihnen zusätzlichen Versicherungsschutz, zum Beispiel im Falle einer notwendigen Rettung oder Evakuierung im Skigebiet.

Wenn Sie während des Skifahrens einen Unfall erleiden, übernimmt die Skiversicherung die Kosten, die im Notfall für die Suche nach Ihnen, die Bergung und den Transport in das nächste medizinische Notfallzentrum in angemessener Höhe entstanden sind.

Im Rahmen der Assistance-Leistungen haben Sie Anspruch auf Rückführung an Ihren Wohnort, wenn Sie den Heimweg aufgrund Ihrer Verletzungen nicht mit Ihrem Fahrzeug antreten können.

Versicherung Ihrer Skiausrüstung

Der Versicherungsschutz Ihrer Mastercard Platinum oder Elite besteht bis zu dem in Ihrem Vertrag festgelegten Höchstbetrag für die Versicherung bei versehentlichem Verlust, Diebstahl oder bei Beschädigung der geliehenen oder eigenen Skiausrüstung.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Verleihmaterial.

Sollte Ihre Skiausrüstung während des Transports länger als 24 Stunden verloren gehen, haben Sie mit der Skiversicherung die Möglichkeit, die erforderliche Ersatzausrüstung zu leihen.

Erstattung der Kosten für Ihre Ski-Pakete und Skikurse

Wenn Sie aufgrund einer Verletzung während Ihres Aufenthalts nicht mehr Ski fahren können, erhalten Sie mit dem Versicherungsschutz Ihrer Mastercard Platinum oder Mastercard Elite eine Erstattung für den ungenutzten Teil Ihres Skipakets oder Skikurses. Dabei findet der in Ihrem Versicherungsvertrag angegebene Höchstbetrag Anwendung. Erstattet werden die anteiligen Kosten für:

  • Ihre Skikurse
  • Ihre Liftpässe
  • Ihre geliehene Skiausrüstung

Gut zu wissen

Mit unseren Kreditkarten Mastercard Platinum und Mastercard Elite sind Sie nicht nur beim Wintersport und in den Bergen gut abgesichert. Sie bieten Ihnen und Ihrer Familie darüber hinaus Zugang zu einer Reihe von Versicherungs- und Assistance-Produkten für Ihre Reisen (Reiserücktritt und -unfall, medizinische Unterstützung, Kosten für medizinische Behandlung und andere Kosten im Ausland, Gepäckverspätung und -verlust …).

Entdecken Sie noch heute die zusätzlichen Vorteile Ihrer Mastercard-Kreditkarte von BGL BNP Paribas .

Assistance-Service bei Auslandsreisen

Bei Fragen oder Problemen steht Ihnen unser Assistance-Service täglich zur Verfügung.

1
Mastercard Gold
(+352) 27 30 21 31
2
Mastercard Platinum
(+352) 27 30 21 30
3
Mastercard Elite
(+352) 27 30 21 33
Per E-mail: gestionsinistres@europ-assistance.be oder assur-lux.spb.eu
Vergleichen Sie die Versicherungen und Assistance-Leistungen Ihrer Karten

1) Das Angebot unterliegt Bedingungen und gilt vorbehaltlich der Antragsannahme durch die Bank.
2) Dieser Abschnitt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und gilt unter bestimmten Bedingungen. Weitere Informationen finden Sie unter „Versicherungen“.