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Möchten Sie Geld für zukünftige Pläne zurücklegen?

Entscheiden Sie sich jetzt für eine unserer Sparlösungen, um noch im laufenden Jahr von Steuervorteilen zu profitieren.

Steuerlich abzugsfähige Produkte für Ihre Zukunftsvorsorge

Mit steuerlich abzugsfähigen Produkten von BGL BNP Paribas können Sie ausreichend Kapital für den Ruhestand oder die Finanzierung eines Projekts aufbauen.
Unsere Berater passen die Produkte an Ihre persönlichen Bedürfnisse an.

Entdecken Sie unsere Lösungen!

Sparplan für Ihre Altersvorsorge

Optipension+

Verbessern Sie Ihren zukünftigen Lebensstandard und kümmern Sie sich noch heute um Ihre Altersvorsorge. Bauen Sie sich eine Zusatzrente oder ein Kapitalpolster auf und profitieren Sie gleichzeitig von Steuervorteilen(1).

Sparen und Vorsorge

Optisave+

Sichern Sie Ihre Zukunft und die Ihrer Familie mit regelmäßigen Sparbeiträgen. Mit der Lebensversicherung OptiSave+ ist es ganz einfach, sich ein Kapitalpolster aufzubauen. Außerdem können Sie Steuervorteile nutzen(1).

Sparen für Ihr Immobilienprojekt

Wüstenrot

Die Finanzierung eines Immobilienprojekts in Luxemburg ist manchmal nicht so einfach. Mit dem klassischen Wüstenrot-Sparplan können Sie hierfür regelmäßig Kapital ansparen und gleichzeitig Steuervorteile nutzen(1).

Gut zu wissen: Steuererklärung

Beträge, die bis Ende Dezember in einen steuerlich abzugsfähigen Sparplan eingezahlt werden, können in der Steuererklärung desselben Jahres geltend gemacht werden.
Diese drei Produkte werden steuerlich unterschiedlich behandelt, sodass die Vorteile kumulierbar sind.
 

Mit OptiPension+ für den Ruhestand vorsorgen

Wenn Sie sich zur Ruhe setzen, ist Ihre Rente in der Regel geringer als Ihr letztes Gehalt.
Um diese Einkommenslücke auszugleichen, bietet Ihnen der Staat die Möglichkeit, mit einer Altersvorsorgeversicherung zusätzliches Kapital anzusparen, indem Sie regelmäßig Beiträge einzahlen. Je früher Sie Ihre Altersvorsorge abschließen, desto größer das angesammelte Kapital!

Ein wichtiger Vorteil: Bis zur Höhe von 3.200 Euro pro Person und Jahr sind die Beiträge steuerlich abzugsfähig(1). Mit OptiPension+ können Sie also an Ihre Zukunft denken und schon heute Ihre Bemessungsgrundlage senken.

Das angesparte Kapital kann mit Vollendung des 60. Lebensjahrs des Versicherten ausgezahlt werden und die Mindestvertragslaufzeit beträgt 10 Jahre.

Mit OptiSave+ Projekte verwirklichen

BGL BNP Paribas unterstützt Sie auch bei der Finanzierung anderer Projekte: Mit der Versicherungslösung OptiSave+ können Sie mittel- oder langfristig ein Sparguthaben aufbauen. Das Kapital ist garantiert: im Erlebens- wie im Todesfall.

Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens zehn Jahren sind die im Rahmen einer OptiSave+-Versicherung geleisteten Beiträge steuerlich abzugsfähig(1).

Abzugsfähiger Höchstbetrag für Lebensversicherungen:
 

Familiäre Situation
 ledig  verheiratet / eingetragene Partnerschaft
Steuerpflichtiger 672 EUR 1.344 EUR
Steuerpflichtiger + 1 Kind 1.344 EUR 2.016 EUR
Steuerpflichtiger + 2 Kinder 2.016 EUR EUR 2.688 EUR
Steuerpflichtiger + 3 Kinder 2.688 EUR 3.360 EUR
Pro Kind + 672 EUR + 672 EUR

Wüstenrot-Bausparen für Ihre eigenen vier Wände

An morgen denken heißt auch, sich mit dem Thema Wohnen zu beschäftigen.

Hohe Wohnkosten sind in Luxemburg inzwischen ein großes Problem und viele Menschen können sich Wohneigentum kaum noch leisten.

Mit dem Bausparvertrag, den wir zusammen mit unserem Partner Wüstenrot anbieten, können Sie Kapital für den Kauf oder Bau eines als Hauptwohnsitz genutzten Eigenheims ansparen.

Auch jedes andere Vorhaben rund um Ihren Hauptwohnsitz lässt sich so finanzieren:

  • Renovierungen: Dach, Badezimmer, Fenster, Malerarbeiten etc.
  • Ablösung von Immobiliendarlehen für selbst genutzte Eigenheime

Die Einzahlungen in Bausparverträge sind steuerlich abzugsfähig(1), was diese Lösung noch attraktiver macht.

 

  18 bis 40 Jahre In alle andere Fälle
Familiäre Situation ledig verheiratet(2)   ledig verheiratet(2)  
Steuerpflichtiger 1344 EUR
2 688 EUR  
672 EUR  
1 344 EUR  
Steuerpflichtiger +1 Kind 2 688 EUR 4 032 EUR 1 344EUR 2 016 EUR
Steuerpflichtiger +2 Kinder 4 032 EUR 5 376 EUR 2 016 EUR 2 688 EUR
Steuerpflichtiger +3 Kinder 5 376 EUR 6 720 EUR 2 688 EUR 3 360 EUR
usw. (für jedes weitere Kind)(3) + 1 344 EUR + 1 344 EUR + 672 EUR + 672 EUR

Hinweis: Die Abzugsgrenze richtet sich nach dem Alter des jüngsten Steuerpflichtigen des Haushalts.

Entdecken Sie Ihre Vorteile in unserem Video

Häufige Fragen über Zukunftsvorsorge

 

  • icone faq question
    Bis zu welcher Höhe sind meine Beiträge zu einem Altersvorsorgeprodukt steuerlich abzugsfähig?

    Die Luxemburger Steuergesetzgebung räumt Steuerpflichtigen die Möglichkeit ein, Beiträge zu einem Altersvorsorgeprodukt in ihrer Steuererklärung bis zu einer Höhe von 3.200 Euro pro Jahr und Steuerzahler in Abzug zu bringen.

  • icone faq question
    Welche Gebühren fallen für Altersvorsorge- oder Bausparverträge an?

    Die Gebühren hängen von der Art des abgeschlossenen Vertrags ab. Bei OptiPension+ und OptiSave+ betragen die Abschlussgebühren 2,5 % und die jährlichen Verwaltungsgebühren 1,2 %. Bei Wüstenrot-Bausparverträgen fallen Abschlussgebühren von 1 % und jährliche Verwaltungsgebühren von 15 Euro an.

  • icone faq question
    Wie kann ich einen Sparvertrag abschließen?

    Bevor Sie eines unserer Produkte abschließen, sollten Sie sich die Zeit nehmen, mit einem unserer Berater darüber zu sprechen. Im direkten Dialog finden wir zusammen die beste Lösung für Ihre persönlichen Umstände und Bedürfnisse.

    Bei Interesse an OptiPension+, OptiSave+ oder einem Wüstenrot-Bausparvertrag vereinbaren Sie also am besten zuerst einen Termin in Ihrer BGL BNP Paribas-Filiale. Im Rahmen des Beratungsgesprächs:

    • ermitteln wir Ihre Bedürfnisse,
    • erstellen wir ein Vertragsangebot, das Sie in Papierform erhalten,
    • übermitteln wir das Angebot an unseren Partner (Cardif oder Wüstenrot), der den Vertrag aufsetzt.
    • Der Vertrag wird an die Filiale zurückgeschickt und kann von Ihnen digital oder handschriftlich unterzeichnet werden.
       

(1) Die steuerliche Behandlung richtet sich nach der individuellen Situation des jeweiligen Kunden und kann sich nachträglich ändern.
(2) Gemeinsame steuerliche Veranlagung.
(3) Der Kinderzuschlag wird für die Kinder gewährt, für die der Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung erhält.