Schmieden Sie Immobilienpläne?
Schließen Sie schon jetzt einen Bausparvertrag ab Terminvereinbarung
Was ist der Wüstenrot-Sparplan?
Spielen Sie mit dem Gedanken, eine Immobilie in Deutschland oder Luxemburg zu erwerben? Sie sind bereits Besitzer einer Immobilie und wissen daher, dass Sie beträchtliche Kosten für zukünftige Renovierungsmaßnahmen einplanen müssen?
Mit dem von unserem Partner Wüstenrot angebotenen Sparplan können Sie schon jetzt regelmäßig Kapital ansparen, um für Ihre zukünftigen Vorhaben finanziell gewappnet zu sein.
Das Sparguthaben aus diesem Bausparvertrag dient zur Finanzierung der Ausgaben, die für Ihren Hauptwohnsitz anfallen(1):
- Kauf oder Bau Ihres Hauptwohnsitzes
- Umbau oder Renovierung Ihrer Wohnimmobilie
- Kauf eines Grundstücks für den Bau Ihres Hauses
- Rückzahlung von Immobiliendarlehen für den Erwerb und die
- Renovierung des betreffenden Objekts
Die Vorteile des Wüstenrot-Sparplans
Die wichtigsten Vorteile des klassischen Bausparvertrags auf einen Blick:
- Sie sparen für Ihr Immobilienvorhaben Eigenkapital an und profitieren gleichzeitig von der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Beitragszahlungen(2)
- Sie haben Anspruch auf ein Wüstenrot-Bauspardarlehen(3) zu einem festen Zinssatz, der bei Vertragsabschluss festgelegt wird
- Anlage Ihres Geldes in ein risikoloses Sparprodukt mit festem Zinssatz während der gesamten Vertragslaufzeit
Steuerliche Abzugsfähigkeit
Seit der Steuerreform 2017 sind die im Rahmen eines Bausparplans gezahlten Beiträge bis zu einer bestimmten Höhe steuerlich abzugsfähig. Der absetzbare Betrag ist von Ihrem Alter und der Zusammensetzung Ihres Haushalts abhängig.
Hinweis: Die Abzugsgrenze richtet sich nach dem Alter des jüngsten Steuerpflichtigen des Haushalts.
18 bis 40 Jahre | In alle andere Fälle | |||
Familiäre Situation | ledig | verheiratet(4) | ledig | verheiratet(4) |
Steuerpflichtiger | 1344 EUR |
2 688 EUR |
672 EUR |
1 344 EUR |
Steuerpflichtiger +1 Kind | 2 688 EUR | 4 032 EUR | 1 344EUR | 2 016 EUR |
Steuerpflichtiger +2 Kinder | 4 032 EUR | 5 376 EUR | 2 016 EUR | 2 688 EUR |
Steuerpflichtiger +3 Kinder | 5 376 EUR | 6 720 EUR | 2 688 EUR | 3 360 EUR |
usw. (für jedes weitere Kind) | + 1 344 EUR | + 1 344 EUR | + 672 EUR | + 672 EUR |
Bitte beachten Sie, dass sich der Betrag für jedes unterhaltsberechtigte Kind um weitere 672 Euro erhöht(5).
Gut zu wissen
Beiträge, die über einen Zeitraum von 10 Jahren in den Bausparvertrag eingezahlt wurden, sind steuerlich abzugsfähig. Zum Ende der Vertragslaufzeit von 10 Jahren können Sie zwar frei über Ihr Guthaben verfügen, doch es empfiehlt sich, das Kapital für die oben genannten immobilienbezogenen Ausgaben zu verwenden.
Wenn Sie während der 10 Jahre der steuerlichen Abzugsfähigkeit die Gelder nicht zur Finanzierung eines Immobilienvorhabens für Ihren Hauptwohnsitz(1) nutzen, besteht die Gefahr, dass Sie die erhaltenen Steuervorteile zurückzahlen müssen und im Rahmen eines künftigen Bausparvertrags nicht mehr von der steuerlichen Abzugsfähigkeit profitieren können.
Auch wenn Sie vor Ablauf der 10 Jahre über Ihr angespartes Guthaben verfügen möchten, müssen Sie die in den vorangegangenen Jahren erhaltenen Steuervorteile zurückzahlen, selbst wenn Sie das Kapital für die vorgesehenen Zwecke einsetzen.
Sie können mehrere Bausparverträge abschließen, wenn Sie bei der Beitragszahlung die für die steuerliche Abzugsfähigkeit geltenden Fristen beachten und das Bausparguthaben gemäß den gesetzlichen Vorgaben verwenden.
Mit dem Wüstenrot-Sparplan leichter zum Immobiliendarlehen
Wenn Sie sich für den Kauf oder die Renovierung einer als Hauptwohnsitz genutzten Immobilie entschieden haben, stehen Ihnen bei der Beantragung eines Immobiliendarlehens bei Ihrer Bank verschiedene Möglichkeiten offen.
Neben den für Ihr Projekt zur Verfügung stehenden Ersparnissen, die als Eigenkapital dienen, können Sie ein klassisches Immobiliendarlehen(3) mit einem Wüstenrot-Bausparvertrag kombinieren. Auf diese Weise profitieren Sie weiterhin von Steuervorteilen und können das Sparprodukt für die Monatsraten Ihres Darlehens nutzen.
(1) Der Hauptwohnsitz ist der von Ihnen tatsächlich, regelmäßig und gewöhnlich genutzte Wohnsitz. Es handelt sich dabei um Ihren steuerlichen Wohnsitz.
(2) Die steuerliche Behandlung richtet sich nach der individuellen Situation des jeweiligen Kunden und kann sich nachträglich ändern.
(3) Das Angebot unterliegt Bedingungen und gilt vorbehaltlich der Antragsannahme durch die Bank.
(4) Partner mit gemeinsamer Veranlagung
(5) Der Kinderzuschlag wird für die Kinder gewährt, für die der Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung erhält.