Was ist die PSD2?
PSD2 steht für „Payment Services Directive 2“.
Diese Richtlinie löst die Zahlungsdiensterichtlinie PSD1 ab, mit der im Jahr 2009 ein moderner und kohärenter Rechtsrahmen für Zahlungsdienste innerhalb der Europäischen Union geschaffen wurde.
Die PSD2 hat zum Ziel, die Sicherheit elektronischer Zahlungen zu verbessern. Sie enthält neue Vorschriften, die Innovationen und den Wettbewerb im Bereich des Zahlungsverkehrs fördern sollen und Verbrauchern höheren Schutz bei der Nutzung von Zahlungsdiensten in der gesamten Europäischen Union bieten.
Was ändert sich durch die PSD2?
Die PSD2 öffnet den Zahlungsverkehrsmarkt für neue Akteure (Kontoinformationsdienstleister und Zahlungsauslösedienstleister).
Diese Akteure werden reguliert und müssen bei einer Aufsichtsbehörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union registriert sein.
Die Richtlinie unterstützt die Entwicklung neuer Dienste, die den modernen Anforderungen gerecht werden, sowie die alltägliche Nutzung neuer Technologien. Zu den neuen Diensten zählen zum Beispiel Multibanking-Dienste zur Zusammenfassung von Konten, die bei einer oder mehreren Banken eröffnet wurden, Tools für die Budgetkontrolle, Zahlungsauslösungsdienste usw.
Zusätzlich Sicherheit bietet die „starke Kundenauthentifizierung“, die ab dem 14. September 2019 obligatorisch ist, wenn Sie online auf Ihr Zahlungskonto zugreifen oder Zahlungstransaktionen ausführen möchten.
In Luxemburg erfolgt die starke Authentifizierung mit dem LuxTrust-Token oder dem mobilen Token.