Eine kapitalbildende Lebensversicherung für Sie und Ihre Angehörigen
Sie entscheiden selbst, welche Zusatzleistungen Sie hinzuwählen möchten und wer im Todesfall die Bezugsberechtigten des Kapitals sein sollen.
Eine kapitalbildende Lebensversicherung in Luxemburg
OptiSave+ ist ein Lebensversicherungsvertrag(1). Dieser bietet Ihnen die Möglichkeit, durch regelmäßiges Sparen und Anlegen(2) Vermögen aufzubauen und gleichzeitig Steuervorteile(3) zu nutzen.
Eine an Ihr Profil angepasste Lösung
OptiSave+ bietet Ihnen die folgenden Vorteile:
- regelmäßiges Sparen nach Plan;
- freie Wahl der Häufigkeit und Höhe der Beiträge;
- Auswahl Ihres Anlageprofils;
- bei Bedarf Rückkauf des Vertrags.
Regelmäßiges Sparen mit Steuervorteilen
In Abhängigkeit von Ihrer persönlichen Situation können Sie mit OptiSave+ Steuervorteile nutzen.
Abzugsfähige Höchstbeträge bei Schuldzinsen und Lebensversicherungen
Familiäre Situation | Ohne Ehepartner | Mit Ehepartner |
---|---|---|
Steuerzahler | 672 EUR | 1.344 EUR |
Steuerzahler + 1 Kind | 1.344 EUR | 2.016 EUR |
Steuerzahler + 2 Kindern | 2.016 EUR | 2.688 EUR |
Steuerzahler + 3 Kindern | 2.688 EUR | 3.360 EUR |
Pro Kind | + 672 EUR | + 672 EUR |
Ein Vertragsabschluss = ein gepflanzter Baum
In Zusammenarbeit mit der Organisation REFOREST'ACTION pflanzt unser Partner Cardif Lux Vie für jeden abgeschlossenen Vertrag einen Baum!
Auf der Website des Unternehmens können Sie sich über das Aufforstungsprojekt von Cardif Lux Vie in der Großregion auf dem Laufenden halten.
Zukunftsvorsorge
Möchten Sie die Versicherung OptiSave+ abschließen?
Unsere Berater stehen Ihnen montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Nummer (+352) 42 42-2000 gerne zur Verfügung.
Häufige Fragen
-
Wie hoch ist der Mindestbeitrag?
Ihre Beiträge richten sich nach Ihren finanziellen Möglichkeiten und Zielen. Sie haben die Wahl zwischen monatlichen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Beitragszahlungen.
Der monatliche Mindestanlagebetrag ist 50 Euro.
-
Wer erhält nach dem Tod des Versicherten das Kapital?
Das Kapital steht der Person (bzw. den Personen) zu, die vom Versicherungsnehmer angegeben wurde(n). Dabei kann es sich um dessen Kind, den Ehepartner oder auch eine nicht verwandte Person handeln.
Es ist möglich, den Bezugsberechtigten während der Vertragslaufzeit zu ändern.
-
Kann ich von dem Vertrag über eine kapitalbildende Versicherung zurücktreten oder ist ein Rückkauf des Vertrags möglich?
Sie können innerhalb einer Frist von 30 Tagen von Ihrem Vertrag zurücktreten. Beachten Sie bitte, dass die für Lebensversicherungen gewährten Steuervorteile nur bei einer Vertragslaufzeit von mindestens 10 Jahren Anwendung finden. Falls erforderlich, können Sie jederzeit den vollständigen Rückkauf Ihres Vertrags beantragen. Allerdings kann sich ein Rückkauf negativ auswirken, insbesondere im Hinblick auf die Wertentwicklung, Kapitalgarantie, steuerliche Behandlung oder anfallende Rückkaufgebühren.
-
Bietet dieses Sparprodukt Steuervorteile?
Wenn Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Luxemburg haben oder steuerlich gleichgestellt sind, können Sie Ihre Beitragszahlungen als „Sonderausgaben” absetzen. Dies gilt für Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 10 Jahren (bis zu 672 Euro pro Haushaltsmitglied, Art. 111 L.I.R.).
Für Personen mit Wohnsitz in Luxemburg ist das angesparte Kapital vollständig steuerfrei.
(1) Dieses von Cardif Lux Vie entwickelte Produkt wird über seine Versicherungsagentur BGL BNP Paribas vertrieben. Cardif Lux Vie ist eine Versicherungsgesellschaft nach luxemburgischem Recht. Der Vertragsabschluss unterliegt Bedingungen und gilt vorbehaltlich der Antragsannahme durch die Bank.
(2) Für dieses Produkt besteht keine Garantie in Bezug auf Rendite oder Kapital. Fondsanlagen unterliegen Marktschwankungen und den mit Wertpapieranlagen verbundenen Risiken. Informationsblätter zu den Fonds sind in den Filialen erhältlich.
(3) Die steuerliche Behandlung richtet sich nach der individuellen Situation des jeweiligen Kunden und kann sich nachträglich ändern. Die Versicherungsbeiträge können im Rahmen Ihrer Steuererklärung gemäß Art. 111 (L.I.R.) steuerlich geltend gemacht werden. Die Beiträge sind bis zu einer Höhe von 672 Euro jährlich pro Haushaltsmitglied steuerlich abzugsfähig, sofern die Vertragslaufzeit mindestens 10 Jahre beträgt und die Bedingungen in Art. 111 L.I.R. erfüllt sind. Diese Grenze gilt für die Gesamtheit aller Versicherungsverträge, die diese Bedingungen erfüllen, und für Schuldzinsen.
Unsere Sparlösungen
Entdecken Sie unsere Sparlösungen für Ihre Zukunfts- und Altersvorsorge, mittel- oder langfristige Kapitalanlagen...
Erfahren Sie mehr