Was ist ein Wüstenrot-Bausparvertrag?
Ein Bausparvertrag ist eine Kombination aus einem Sparprodukt und einem Immobiliendarlehen.
Der Wüstenrot-Bausparvertrag kann für die Finanzierung eines Immobilienprojekts verwendet werden, wenn die Immobilie als Hauptwohnsitz in Luxemburg oder Deutschland genutzt werden soll.
Die wichtigsten Vorteile
- Sie finanzieren den Kauf Ihrer als Hauptwohnsitz dienenden Immobilie,
- die Sollzinsen und Sparbeiträge sind steuerlich absetzbar(1),
- Sie kennen vorab den festen Zinssatz, den Wüstenrot für die 2. Phase des Darlehens anbietet.
Wie funktionniert das konkret?
Erste Phase: Bausparvertrag
Zuerst schließen Sie bei BGL BNP Paribas ein endfälliges Immobiliendarlehen ab(2).
Bei einem endfälligen Immobiliendarlehen zahlen Sie zunächst lediglich die Zinsen für das Darlehen, der Darlehensbetrag wird erst am Ende der Laufzeit fällig.
Gleichzeitig überweisen Sie einen Sparbeitrag auf einen Bausparvertrag bei Wüstenrot. Die Beitragszahlungen sind steuerlich abzugsfähig(1).
Am Ende der Laufzeit dieses Vertrags kann mit dem angesparten Kapital ein Teil des endfälligen Darlehens, das bei BGL BNP Paribas abgeschlossen wurde, zurückgezahlt werden.
Zweite Phase: Tilgungsdarlehen
Am Ende der Laufzeit des Bausparvertrags haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie schließen ein Tilgungsdarlehen bei BGL BNP Paribas(2) zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Konditionen ab oder
- Sie schließen bei Wüstenrot ein Tilgungsdarlehen zu einem garantierten festen Zinssatz ab, der bei Abschluss des Bausparvertrags festgelegt wird.
Diese Lösung bietet Ihnen Sicherheit. Bestenfalls können wir Ihnen einen attraktiveren Zinssatz anbieten. Ansonsten wird Ihnen der ursprünglich mit Wüstenrot vereinbarte Zinssatz zugesichert.
Wie hoch sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten?
Seit der Steuerreform 2017 sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten bei einem Bausparvertrag von dem Alter der steuerpflichtigen Personen abhängig(4). Für Steuerpflichtige unter 40 Jahren gelten nun höhere Abzugsgrenzen.
Hinweis: Die Abzugsgrenze richtet sich nach dem Alter des jüngsten Steuerpflichtigen des Haushalts.
18 bis 40 Jahre | In alle andere Fälle | |||
Familiäre Situation | ledig | verheiratet(3) | ledig | verheiratet(3) |
Steuerpflichtiger | 1344 EUR |
2 688 EUR |
672 EUR |
1 344 EUR |
Steuerpflichtiger +1 Kind | 2 688 EUR | 4 032 EUR | 1 344EUR | 2 016 EUR |
Steuerpflichtiger +2 Kinder | 4 032 EUR | 5 376 EUR | 2 016 EUR | 2 688 EUR |
Steuerpflichtiger +3 Kinder | 5 376 EUR | 6 720 EUR | 2 688 EUR | 3 360 EUR |
usw. (für jedes weitere Kind) | + 1 344 EUR | + 1 344 EUR | + 672 EUR | + 672 EUR |
Bitte beachten sie, dass Sie zur Nutzung der Steuervorteile das Geld ausschließlich für Ihren Hauptwohnsitz verwenden dürfen: Hausbau, Umbau, Instandsetzung oder Rückzahlung des Immobiliendarlehens.
Unser Tipp
Ein Bausparvertrag muss nicht unbedingt an ein Immobiliendarlehen gekoppelt sein. Sie können Kapital ansparen, um später Wohneigentum zu erwerben, aber schon jetzt die Steuervorteile nutzen.
Sie profitieren nicht nur von Steuervergünstigungen, Ihr Sparguthaben ist außerdem garantiert. Außerdem erhalten Sie bei unserem Partner Wüstenrot nach Abschluss des Sparvertrags Guthabenzinsen zu einem festen Zinssatz.
Was belgische und französische Grenzgänger wissen sollten
In Luxemburg ansässige Steuerpflichtige und Grenzgänger können ein Bausparkonto in Luxemburg abschließen und von den steuerlichen Abzugsmöglichkeiten profitieren.
Die Zuteilung des Darlehens bei Fälligkeit durch Wüstenrot erfolgt jedoch nur für Immobilien in Luxemburg oder Deutschland.
Finanzierung Ihrer Pläne
Möchten Sie einen Bausparvertrag von Wüstenrot abschließen?
Unsere Berater stehen Ihnen montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer (+352) 42 42-2000 gerne zur Verfügung.
(1) Die steuerliche Behandlung richtet sich nach der individuellen Situation des jeweiligen Kunden und kann sich nachträglich ändern.
(2) Das Angebot unterliegt Bedingungen und gilt vorbehaltlich der Antragsannahme durch die Bank.
(3) Partner mit gemeinsamer Veranlagung
(4) Der Kinderzuschlag wird für die Kinder gewährt, für die der Steuerpflichtige eine Steuerermäßigung erhält.