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Steuervorteile für Ehepaare

Lohnsteuerkarte

Wenn Sie in Luxemburg arbeiten, stellt Ihnen die Steuerverwaltung zu Beginn des Jahres oder bei Arbeitsantritt eine Lohnsteuerkarte (fiche de retenue d’impôt) aus. Mithilfe dieser Karte kann Ihr Arbeitgeber je nach Ihrer persönlichen Situation die entsprechende Quellensteuer einbehalten.

Es gibt drei Steuerklassen (1, 1a und 2). Welche davon auf Sie Anwendung findet, hängt von Ihrem persönlichen Status ab:

Steuerklassen für die steuerberechnung seit 2018 und anwendbar im jahr 2024:
 

Familienstand Gebietsansässig Ohne Kinder Mit Kind(ern), für das/die Anspruch auf Steuerermäßigung besteht Älter als 64 Jahre
Ledig 1 1a 1a 
Verheiratet mit Zusammenveranlagung 2 2 2
Verheiratet und getrennte Veranlagung                             1 1 1
Geschieden oder getrennt lebend (seit weniger als 3 Jahren) 2 2 2
Geschieden oder getrennt lebend (seit mehr als 3 Jahren) 1 1a 1a
Verwitwet seit weniger als 3 Jahren 2 2 2
Verwitwet seit mehr als 3 Jahren 1a 1a 1a

Wenn Sie verheiratet sind, in Luxemburg wohnen und sich für die Zusammenveranlagung entscheiden, so wird ein Ehepartner nach der Steuerklasse 2 besteuert, die günstiger ist als Steuerklasse 1. Auf die monatliche Gehaltsabrechnung des anderen Ehepartners wird ein fester Steuersatz von 15 % angewandt. 

Gut zu wissen

Wenn Sie verheiratet sind und nicht gemeinsam veranlagt werden möchten, können Sie sich für eine rein individuelle Besteuerung oder für eine individuelle Besteuerung mit Neuverteilung entscheiden. In diesem Fall wird auf beide Partner jeweils die Steuerklasse 1 angewandt.

Zusammenveranlagung 

Im Gegensatz zu anderen Ländern wie etwa Belgien oder Frankreich ist in Luxemburg nicht jeder zur Abgabe einer jährlichen Steuererklärung verpflichtet.

Diese Verpflichtung gilt, wenn:

  • Sie verheiratet und gebietsansässig sind und Ihr in Luxemburg steuerpflichtiges Einkommen 100.000 Euro überschreitet
  • Sie gleichzeitig zwei oder mehr Vergütungen beziehen (zwei Gehälter, ein Gehalt und eine Rente, zwei Renten, ein Gehalt und Arbeitslosengeld usw.), wodurch Ihr steuerpflichtiges Gesamteinkommen 36.000 Euro übersteigt
  • Sie andere Einkünfte von mehr als 600 Euro pro Jahr haben, die nicht dem Steuerabzug an der Quelle unterliegen, wie etwa Mieteinkünfte oder sonstige Leistungen
  • Ihr steuerpflichtiges Einkommen Einkünfte aus Immobilienkapital, Tantiemen usw. enthält, deren Betrag 1.500 Euro überschreitet.

 

 

Als verheiratete zusammen veranlagte Steuerpflichtige sind Sie somit zur Einreichung einer jährlichen Einkommensteuererklärung verpflichtet, sofern Sie beide eine nichtselbstständige Tätigkeit ausüben.

Wenn jedoch nur einer von Ihnen erwerbstätig ist und ein steuerpflichtiges Einkommen von weniger als 100.000 Euro bezieht, muss keine jährliche Steuererklärung abgegeben werden. Sie können dies aber freiwillig tun, denn die Abgabe einer Steuererklärung kann sich als äußerst sinnvoll erweisen, um einen Teil der von Ihrem Monatsgehalt einbehaltenen Quellensteuer erstattet zu bekommen.

So sind bestimmte Kosten oder Gebühren, Sonderausgaben (Lebensversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherungskosten usw.), außergewöhnliche Belastungen für Kinderbetreuungskosten, aber auch die Zinsen Ihres Hypothekendarlehens für den Kauf oder Bau Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung abzugsfähig. Diese Abzüge mindern allesamt Ihr steuerpflichtiges Einkommen, wodurch Ihre jährliche Steuerlast sinkt.

Ihr steuerpflichtiges Einkommen lässt sich noch weiter reduzieren, indem Sie steuerlich abzugsfähige Produkte erwerben.

 

Eheschließung im Laufe des Jahres 

Wenn Sie sich im Laufe des Jahres das Jawort geben, wird Ihre Lohnsteuerkarte aktualisiert, um Ihre neue Situation zu berücksichtigen.

Bei der Abgabe Ihrer jährlichen Steuererklärung wird dann rückwirkend zum 1. Januar für das ganze Jahr Steuerklasse 2 angewandt. Es spielt also keine Rolle, in welchem Monat Sie heiraten, denn Sie profitieren bei Abgabe Ihrer jährlichen Steuererklärung in jedem Fall von einer Steuerentlastung.

Eheschließung außerhalb Luxemburgs

Sind Sie zum Zeitpunkt Ihres Umzugs nach Luxemburg bereits verheiratet, empfiehlt es sich, Ihre im Ausland geschlossene Ehe anerkennen zu lassen. Dazu müssen Sie vor dem Standesbeamten der Gemeinde Ihres gemeinsamen Wohnsitzes erscheinen und Ihren Reisepass sowie Ihre ordnungsgemäß nach den Vorschriften des Eheschließungslandes beglaubigte Heiratsurkunde vorlegen.

Steuervorteile für Paare mit eingetragener Lebenspartnerschaft

Prinzip 

Die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ (pacte civil de solidarité – PACS) in Luxemburg ist ein zivilrechtlicher Vertrag zwischen zwei Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts, die als Paar zusammenleben und ihre Partnerschaft beim Standesamt ihres Wohnortes eintragen lassen haben.

Durch die Eintragung einer Lebenspartnerschaft erhalten Sie ähnliche Rechte wie verheiratete Paare. So profitieren Sie mit einer Lebenspartnerschaft von den gleichen Steuererleichterungen, insbesondere bei den Eintragungsgebühren, der Erbschaftssteuer und den direkten Steuern.

Zusammenveranlagung 

Im Unterschied zur Eheschließung hat die Eintragung einer Lebenspartnerschaft keinen Einfluss auf Ihre Lohnsteuerkarte oder die von Ihrem Monatsgehalt einbehaltene Steuer. Sie behalten den Steuerstatus „ledig“.

Um die gleichen Steuervorteile wie Ehepaare zu erhalten, können Sie diese im Zuge der gemeinsamen jährlichen Steuererklärung geltend machen. Dabei findet die Steuerklasse 2 Anwendung. Darüber hinaus sind bestimmte Kosten oder Gebühren, Sonderausgaben (Lebensversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Krankenversicherungskosten usw.), außergewöhnliche Belastungen für Kinderbetreuungskosten, aber auch die Zinsen Ihres Hypothekendarlehens für den Kauf oder Bau Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung abzugsfähig. Diese Abzüge mindern allesamt Ihr steuerpflichtiges Einkommen, wodurch Ihre jährliche Steuerlast sinkt.

 

Eintragung einer Lebenspartnerschaft im Laufe des Jahres  

Wenn Sie im Laufe des Jahres eine Lebenspartnerschaft eingehen, hat dies keinen Einfluss auf die Höhe der von Ihrem Monatsgehalt einbehaltenen Steuer.

Bei der Abgabe Ihrer gemeinsamen jährlichen Steuererklärung kommt jedoch ab dem 1. Januar des Folgejahres für das gesamte Jahr Steuerklasse 2 zur Anwendung.

Anerkennung Ihrer Lebenspartnerschaft  

Wenn Sie vor Ihrem Umzug nach Luxemburg bereits im Ausland eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen sind, können Sie bei der Generalstaatsanwaltschaft einen Antrag stellen, damit die Lebenspartnerschaft anerkannt und in das Personenstandsregister eingetragen wird.

Welche Dokumente hierfür vorzulegen sind, hängt davon ab, in welchem Land die Lebenspartnerschaft geschlossen wurde. 

Wann ist der beste Zeitpunkt für die Schließung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft?

couple consulte son compte en ligne

Im Grunde genommen gibt es steuerlich betrachtet keinen besten Zeitpunkt für die Schließung einer Ehe oder Lebensgemeinschaft in Luxemburg. Beim PACS muss allerdings die eingetragene Lebenspartnerschaft während des gesamten Jahres bestanden haben, damit die günstigere Steuerklasse in Anspruch genommen werden kann.

Die beiden Status unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Besteuerung des monatlichen Einkommens der Partner.

Ab dem Zeitpunkt der Eheschließung wird von zusammen veranlagten Steuerpflichtigen ein Partner mit Steuerklasse 2 und der andere Partner mit einem festen Steuersatz von 15 % besteuert. Der PACS hat hingegen keinen Einfluss auf die monatliche Besteuerung der beiden Partner.

Im Endeffekt ist die monatlich einbehaltene Quellensteuer bei einem verheirateten Paar niedriger als bei einem Paar mit gleichem Gehalt und eingetragener Lebenspartnerschaft. Ihre Gesamtsteuerlast ist letztlich jedoch gleich hoch. Eine entsprechende Korrektur wird bei der Einreichung der gemeinsamen Steuererklärung bei Zusammenveranlagung vorgenommen.

„Wir haben entschieden, uns Ende November 2023 zivilrechtlich trauen zu lassen und im darauffolgenden Sommer kirchlich zu heiraten. Dadurch wurde uns ein Teil der Steuern, die wir bereits das ganze Jahr über gezahlt hatten, wieder gutgeschrieben, weil unser neuer Status als Ehepaar rückwirkend zum 1. Januar berücksichtigt wurde.“

 Marie, die vor fünf Jahren zum Arbeiten nach Luxemburg gekommen ist.

Your devoted BGL BNP Paribas Team, 22/10/2024

Informationsquelle: guidedesimpots.lu ;  justice.public.lu