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Die luxemburgische Altersrente

Gesetzliches Renteneintrittsalter

Das gesetzliche Renteneintrittsalter liegt in Luxemburg bei 65 Jahren. Sie können eine luxemburgische Rente beziehen, wenn Sie wie folgt Beiträge gezahlt haben:

  • mindestens 10 Jahre (120 Monate) in einem oder mehreren Ländern der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz,
  • mindestens ein Jahr in das luxemburgische Rentensystem.

Die Rente wird auf Antrag von der Nationalen Rentenversicherungskasse (Caisse Nationale d’Assurance Pension, CNAP) gewährt. Daher empfiehlt es sich, den Rentenantrag bereits einige Monate vor Anspruchsbeginn bei der CNAP zu stellen. 

 

Vorgezogene Altersrente

Sie können ab 57 oder 60 Jahren in den vorzeitigen Ruhestand gehen.

Voraussetzung für eine vorgezogene Altersrente ab 57 Jahren ist ein Nachweis über 480 Monate Pflichtversicherung. In diesem Fall sind Sie sehr früh ins Berufsleben eingestiegen und waren 40 Jahre lang erwerbstätig. Das kommt immer seltener vor.

Eine vorgezogene Altersrente ab 60 Jahren ist hingegen leichter zugänglich. Dazu müssen Sie 40 Jahre Pflichtversicherung oder Ergänzungszeiten, in denen Sie keine Beiträge gezahlt haben, nachweisen. 

Beitragsfreie Zeiten, die bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden

Die Jahre der unbezahlten Ausbildung zwischen dem 18. und 27. Lebensjahr werden beispielsweise bei der Berechnung der 40 Berufsjahre berücksichtigt.

Dies gilt auch für:

  • Zeiten, in denen eine Erwerbsminderungsrente bezogen wurde,
  • die Karenzzeit für junge Arbeitssuchende, bevor sie Anspruch auf Vollarbeitslosengeld haben,
  • Erziehungszeiten in Luxemburg für eines oder mehrere Kinder unter 6 Jahren, usw.

 

Mindestrente in Luxemburg im Jahr 2024 

Die monatliche Mindestrente in Luxemburg für 40 Beitragsjahre beläuft sich im Jahr 2024 auf 2.244,82 Euro. Die Höchstrente ist auf 10.392,67 Euro begrenzt. 

Rentenhöhe für 40 Beitragsjahre?

Die Höhe Ihrer zukünftigen Rente lässt sich aufgrund individueller Gegebenheiten nur schwer abschätzen. Grundsätzlich gilt jedoch: Je höher der Lohn und die Anzahl der Beitragsjahre, desto höher die Rente.

Ein Beispiel: Wenn Sie im Jahr 2024 60 Jahre alt sind und 40 Jahre lang für einen Durchschnittslohn gearbeitet haben, der dem Zweifachen des sozialen Mindestlohns entspricht, erhalten Sie eine monatliche Bruttorente von rund 4.160,80 Euro.

Sind Sie 65 Jahre alt und können 38 Jahre an Versicherungszeiten zuzüglich 5 Jahren Studium nachweisen und haben während Ihrer gesamten Berufslaufbahn einen Durchschnittslohn des Dreifachen des sozialen Mindestlohns bezogen, so beläuft sich Ihre monatliche Bruttorente auf ca. 5.697,78 Euro.

Einige Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern ein Zusatzrentensystem an, mit dem die Kaufkraft im Ruhestand weiter gesteigert werden kann.

Sie können sich auch schon mit dem Start ins Berufsleben auf den Ruhestand vorbereiten und privat einen steuerlich abzugsfähigen Rentensparplan anlegen. 

Gemischter Versicherungsverlauf

Wenn Sie Ihre Berufslaufbahn in Ihrem Heimatland oder anderswo begonnen haben und sich danach in Luxemburg niederlassen, spricht man von einem „gemischten Versicherungsverlauf“.

Es gilt: Jeder Arbeitnehmer zahlt in dem Land Beiträge, in dem er arbeitet. Bei Renteneintritt werden alle Beitragszeiten, die Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben haben (oder aber in Island, Norwegen, Liechtenstein, der Schweiz oder in anderen Staaten, die ein Abkommen mit Luxemburg geschlossen haben), für die Begründung des Rentenanspruchs und die Rentenberechnung berücksichtigt.

Ihr Rentenantrag muss in jeden Fall in Ihrem Wohnsitzland gestellt werden. Die Behörde vor Ort sammelt alle Informationen über Ihre Berufslaufbahn.

Wenn Sie zeitweise in einem Drittstaat erwerbstätig waren, der kein Sozialversicherungsabkommen mit Luxemburg geschlossen hat, und Sie in Europa keine 10 Beitragsjahre erreicht haben, können Sie sich die eingezahlten Beiträge auf Antrag erstatten lassen.

Wie bereiten Sie sich auf den Ruhestand vor?

Sie befürchten, dass Ihre gesetzliche Rente nicht ausreicht, um im Ruhestand Ihren gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können? Luxemburg empfiehlt Arbeitnehmern, eine private Zusatzrente anzusparen.

Diese freiwillige Altersvorsorge ist bis zu einer Höhe von 3.200 Euro pro Jahr und Person steuerlich abzugsfähig. Je früher Sie mit dem Sparen beginnen, desto höher ist Ihr verfügbares Kapital im Ruhestand. Informieren Sie sich noch heute über unsere umfassende und flexible Sparlösung für Ihre Altersvorsorge.



Nun sind Sie bestens über die Rente informiert. 

Auch wenn das noch Zukunftsmusik ist: Man kann nicht früh genug darüber nachdenken, um vorausschauend zu planen!

Your devoted BGL BNP Paribas Team, 29/10/2024