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Wohneigentumserwerbsprämie

In Luxemburg können Sie beim Erwerb oder Bau von Wohneigentum eine Wohneigentumserwerbsprämie in Anspruch nehmen.

Für wen? Um die Wohneigentumserwerbsprämie beantragen zu können, müssen Sie in Luxemburg ansässig sein und bei einer Bank oder einem Kreditinstitut einen Hypothekenkredit aufgenommen haben. Außerdem dürfen Sie keine weitere Wohnimmobilie besitzen. Ihr Einkommen im Laufe des Jahres vor dem Datum der notariellen Urkunde darf die folgenden Grenzen nicht überschreiten:

 

Häusliche Gemeinschaft Grenze des Jahreseinkommens               
Einzelperson 50.551,40
Paar ohne unterhaltsberechtigtes Kind 75.822,50
Paar mit 1 unterhaltsberechtigten Kind 96.043,06
Paar mit 2 unterhaltsberechtigten Kindern 116.263,62
Paar mit 3 unterhaltsberechtigten Kindern 136.484,18
+ für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind      +15.160,81

Des Weiteren muss die Immobilie von Ihnen für mindestens 2 Jahre ab Auszahlung der Prämie als ständiger Hauptwohnsitz genutzt werden.

Höhe der Beihilfe: Die Höhe dieser Prämie liegt je nach der Zusammensetzung und dem Einkommen Ihres Haushalts zwischen 500 und 10.000 Euro. Wenn es sich bei der betreffenden Immobilie um eine Eigentumswohnung oder ein Reihenhaus handelt, wird die Hilfe um 40 % erhöht. Bei einer Doppelhaushälfte fällt sie um 15 % höher aus.

Was müssen Sie tun? Sie müssen Ihren Antrag für eine Wohneigentumserwerbsprämie innerhalb eines Jahres ab dem Datum der notariellen Kaufurkunde oder der notariellen Urkunde über den Verkauf einer im Bau befindlichen Immobilie (VEFA) bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen (Guichet unique des aides au logement) einreichen. Falls Sie den Bau der Immobilie selbst organisieren, ist das Datum das dem Bürgermeister Ihrer Gemeinde gemeldete Datum für den Beginn der Bauarbeiten.

Gut zu wissen für 2024

Um mehr Haushalte in den Genuss einer Wohneigentumserwerbsprämie kommen zu lassen, wurden die diesbezüglichen Einkommensgrenzen bis zum 31. Dezember 2024 angehoben.

Zinssubvention

Sie können eine Zinssubvention (Zinsbeihilfe) beantragen, um die monatlichen Belastungen im Zusammenhang mit der Rückzahlung Ihres Hypothekendarlehens, das Sie für die Finanzierung des Baus oder Erwerbs von Wohneigentum aufgenommen haben, zu vermindern. Voraussetzung ist, dass Ihnen die betreffende Immobilie als ständiger Hauptwohnsitz dient.

Für wen? Die Zinssubvention kann Ihnen gewährt werden, wenn sie ein Hypothekendarlehen bei Ihrer Bank aufgenommen haben und keine weitere Wohnimmobilie besitzen. Ihr Einkommen darf dann die folgenden Grenzen nicht überschreiten:

 

Häusliche Gemeinschaft Grenze des Jahreseinkommens               
Einzelperson 50.551,40
Paar ohne unterhaltsberechtigtes Kind 75.822,50
Paar mit 1 unterhaltsberechtigten Kind 96.043,06    
Paar mit 2 unterhaltsberechtigten Kindern 116.263,62
Paar mit 3 unterhaltsberechtigten Kindern 136.484,18
+ für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind      +15.160,81

Des Weiteren muss sich Ihr Wohneigentum in Luxemburg befinden und Ihnen für mindestens 2 Jahre als ständiger Hauptwohnsitz dienen. Ihre Akte wird dann alle 2 Jahre neu bewertet.

Höhe der Beihilfe: Bei der Berechnung der Zinssubvention werden Hypothekendarlehen bis zu einer Höhe von 200.000 Euro berücksichtigt. Der Betrag wird um 20.000 Euro pro unterhaltsberechtigtes Kind erhöht. Der zu subventionierende Höchstbetrag ist auf 280.000 Euro begrenzt. Der Satz der Zinssubvention liegt je nach dem Einkommen und der Zusammensetzung Ihrer häuslichen Gemeinschaft zwischen 0,25 % und 3,50 %, darf jedoch den Nominalzinssatz Ihres Darlehens nicht überschreiten.

Was müssen Sie tun? Sie müssen Ihren Antrag bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen einreichen.

Gut zu wissen für 2024

Zur Unterstützung zukünftiger Erwerber, die es im aktuellen Umfeld gestiegener Zinsen schwerer haben, hat der Staat im Rahmen seiner punktuellen Maßnahmen im Jahr 2024 den maximalen Satz der Zinssubvention von 2,45 % auf 3,5 % angehoben.

Sparprämie

Wenn Sie für den Erwerb oder Bau Ihres Wohneigentums gespart haben, könnten Sie Anspruch auf die Sparprämie haben.

Für wen? Um die Sparprämie beantragen zu können, müssen Sie Empfänger der Wohneigentumserwerbsprämie sein und mindestens 90 % des Guthabens Ihres Sparkontos in die Finanzierung Ihres Wohneigentums investieren. Außerdem müssen Sie mindestens 1 Jahr lang auf einem Sparkonto bei ein und derselben Bank Eigenmittel angespart haben.

Die Immobilie muss für mindestens 2 Jahre ab Auszahlung der Prämie von Ihnen als ständiger Hauptwohnsitz genutzt werden.

Höhe der Beihilfe: Die Sparprämie beträgt maximal 5.000 Euro pro Empfänger. Das entspricht 10 % der Steigerung der Ersparnis pro Kalenderjahr, wobei der Höchstbetrag 500 Euro pro Jahr und die Höchstspardauer 10 Jahre beträgt.

Was müssen Sie tun? Sie müssen Ihren Antrag bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen einreichen. Der Antrag für die Sparprämie kann zusammen mit dem Antrag für die Wohneigentumserwerbsprämie eingereicht werden.

Staatsbürgschaft

Als Voraussetzung für die Vergabe von Immobiliendarlehen verlangen Banken bestimmte Sicherheiten wie Eigenkapital oder eine Hypothek auf die Immobilie. Der luxemburgische Staat kann Ihnen unter gewissen Bedingungen dabei helfen, für das Darlehen zu bürgen, das Sie für den Erwerb oder Bau Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung benötigen.

Für wen? Um eine Staatsbürgschaft erhalten zu können, müssen Sie über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren auf einem Sparkonto bei einer Bank Kapital angespart haben, und der Saldo dieses Sparkontos muss um mindestens 1.000 Euro pro Jahr steigen. Außerdem muss Ihnen Ihre Bank ein Darlehen über mindestens 60 % der Gesamtkosten des Vorhabens gewährt haben. Ferner dürfen Sie keine weitere Immobilie besitzen.

Höhe der Beihilfe: Der Höchstbetrag der Staatsbürgschaft darf nicht über 294.824,40 Euro hinausgehen. Außerdem darf er 40 % der Kosten Ihres Vorhabens nicht überschreiten.

Was müssen Sie tun? Der Antrag auf Erhalt einer Staatsbürgschaft wird direkt von Ihrer Bank gestellt.

Gut zu wissen für 2024

Im Rahmen der im Jahr 2024 vom Staat ergriffenen Maßnahmen zur Förderung von Wohneigentum in Luxemburg wurden auch die Obergrenzen für die Gewährung einer Staatsbürgschaft angehoben.

Steuerkredit auf notarielle Urkunden („Bëllegen Akt“)

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Um die beim Kauf von Wohneigentum anfallenden Kosten zu mindern, gewährt der luxemburgische Staat einen sogenannten „Steuerkredit auf notarielle Urkunden“. Dieser Steuerkredit wird in Form einer Ermäßigung der Einregistrierungs- und Überschreibungsgebühren vergeben, die beim Kauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks normalerweise 7 % betragen.

 

Für wen? Jeder Erwerber einer Immobilie kann den auf Luxemburgisch „Bëllegen Akt“ genannten Steuerkredit auf notarielle Urkunden in Anspruch nehmen. Sie müssen sich allerdings verpflichten, die Wohnimmobilie während eines ununterbrochenen Zeitraums von mindestens 2 Jahren zu bewohnen.

 

Höhe der Beihilfe: Der Steuerkredit ist auf 30.000 Euro pro Person begrenzt. Er kann in einem Mal aufgebraucht werden oder nach und nach für andere Erwerbe genutzt werden, falls die Einregistrierungs- und Überschreibungsgebühren beim ersten Erwerb den Höchstbetrag nicht erreichen. Sie können den Restbetrag Ihres Steuerkredits auf notarielle Urkunden online über MyGuichet.lu abrufen.

Was müssen Sie tun? Die Beantragung des Steuerkredits erfolgt durch den Notar bei der Unterzeichnung der notariellen Urkunde.

Gut zu wissen für 2024

Im Maßnahmenplan zur Förderung des Wohneigentums von Privatpersonen wurde der Höchstbetrag der Steuergutschrift um 10.000 Euro angehoben. Damit beträgt der „Bëllegen Akt“ nun 40.000 Euro pro Person bzw. 80.000 Euro für ein Paar bei Erwerb eines Hauptwohnsitzes.

Zudem profitieren Privatpersonen von einer neuen Steuergutschrift, die in dieser Form zuvor nicht existierte: dem „Bëllegen Akt Investisseurs“ für Investitionen in Mietobjekte. Der Höchstbetrag liegt bei 20.000 Euro pro Person. Voraussetzung hierfür ist der Erwerb einer im Bau befindlichen Immobilie (VEFA-Immobilie), die mindestens 2 Jahre lang vermietet wird.

Bestimmte Maßnahmen des Maßnahmenplans zur Förderung des Erwerbs von Wohneigentum in Luxemburg sind auf das Jahr 2024 befristet, andere könnten längerfristig gelten.

Diese Vorteile sind daher bei Entscheidungen ab 2024 zu berücksichtigen.

Stark ermäßigter Mehrwertsteuersatz

In Luxemburg beträgt der reguläre Mehrwertsteuersatz 17 %. Um die Schaffung von Wohnraum zu fördern, erhebt der Staat auf den Bau und die Renovierung von Wohnungen einen stark ermäßigten Mehrwertsteuersatz.

Für wen? Wenn Sie Wohnraum erwerben oder bauen, um ihn als Hauptwohnsitz zu nutzen, kann der Staat Ihnen einen stark ermäßigten Mehrwertsteuersatz in Höhe von 3 % auf die Arbeiten gewähren.

Höhe der Beihilfe: Der Gesamtbetrag der Steuerermäßigungen darf 50.000 Euro je Wohnungsneubau nicht übersteigen. Um den für eine Wohnung zur Verfügung stehenden Restbetrag der Steuerermäßigung in Erfahrung zu bringen, können Sie über MyGuichet.lu eine Online-Anfrage stellen.

Was müssen Sie tun? Zwei Möglichkeiten kommen in Frage:

  • Direkte Anwendung des stark ermäßigten Mehrwertsteuersatzes durch den Dienstleister
    In der Regel wendet der Bauunternehmer oder Handwerker (Elektriker, Heizungsbauer ...), der die Arbeiten ausführt, den stark ermäßigten Mehrwertsteuersatz direkt an. Ihm obliegt es, die für den Erhalt der betreffenden Bewilligung erforderlichen Schritte zu unternehmen.

  • Erstattungsantrag
    Wenn Sie die direkte Anwendung des stark ermäßigten Mehrwertsteuersatzes nicht genutzt haben, können Sie bei der Einregistrierungs-, Domänen- und Mehrwertsteuerverwaltung (Administration de l’enregistrement, des domaines et de la TVA - AED) die Erstattung der Mehrwertsteuer beantragen.
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Gut zu wissen für 2024

Darüber hinaus hat der luxemburgische Staat ein Paket von steuerlichen Maßnahmen verabschiedet, die den Verkauf, aber auch die Vermietung in Luxemburg erleichtern:

  • Verringerung des Steuersatzes auf Veräußerungsgewinne
  • Erhöhung des Satzes und der Dauer der beschleunigten Abschreibung der zu Vermietungszwecken erworbenen Immobilien
  • Steuerliche Freistellung von Veräußerungsgewinnen aus Immobilien, die auf Wohnungen der Energieeffizienzklasse A+ oder auf Wohnungen in der sozialen Mietverwaltung (GLS – gestion locative sociale) übertragen werden

Einige Maßnahmen sind nicht zeitlich befristet. Das gilt für die Erhöhung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Sollzinsen von:

  • 3.000 auf 4.000 Euro für das erste Jahr der Nutzung und in den 5 Folgejahren,
  • 2.250 auf 3.000 Euro in den 5 nachfolgenden Jahren (Jahre 6 bis 10),
  • 1.500 auf 2.000 Euro in den darauffolgenden Jahren.

Restschuldversicherung (RSV)

Eine Restschuldversicherung deckt Ihr Immobiliendarlehen im Todes- oder Invaliditätsfall ab. So ist der Kreditbetrag während der gesamten Laufzeit ganz oder teilweise abgesichert.

 

Die Restschuldversicherung ist beim Erwerb einer Immobilie als Hauptwohnsitz ganz oder teilweise steuerlich absetzbar. Die abzugsfähigen Höchstbeträge können nach einer einmaligen Zahlung im Rahmen des Abschlusses einer befristeten Todesfallversicherung zwecks Absicherung der Tilgung eines Darlehens (Restschuld) noch erhöht werden.

Der Betrag der „Erhöhung“ des abzugsfähigen Höchstbetrags ist beispielsweise auf den Betrag der einmaligen Zahlung begrenzt, ohne 6.000 Euro zu übersteigen (dies gilt bis zu einem Alter von 30 Jahren). Für jedes zum Haushalt gehörende Kind erhöht sich der Betrag um 1.200 Euro.

Die Höchstbeträge sind von Ihrem Alter, Ihrer familiären Situation und der Anzahl der Kinder in Ihrem Haushalt abhängig.

 

Familiäre Situation       Bis 30 Jahre  31 bis 49 Jahre 50 Jahre und älter
Steuerpflichtiger 6.000 EUR 480 EUR/Jahr 15.600 EUR
Steuerpflichtiger + 1 Kind 7.200 EUR 576 EUR/Jahr 18.720 EUR
Steuerpflichtiger + 2 Kinder 8.400 EUR 672 EUR/Jahr 21.840 EUR
Steuerpflichtiger + 3 Kinder  9.600 EUR 768 EUR/Jahr 24.960 EUR

Sie möchten eine Wohnimmobilie erwerben und renovieren?

Der luxemburgische Staat hat sich verpflichtet, mit dem sogenannten „Klimabonus“ zu einer fairen Energiewende beizutragen.

Diese Beihilfen betreffen Vorhaben wie Isolierung, Austausch der Fenster oder der Heizung, Installation von Solarmodulen ...

Wer sich in Luxemburg niederlassen will und dort Wohneigentum erwerben möchte, hat oft einige Hürden zu überwinden. Doch der luxemburgische Staat bietet großzügige Unterstützung. Es wäre schade, nicht davon zu profitieren!

Besprechen Sie dieses Thema am besten offen mit Ihrem Bankberater. Er kann Sie beraten und bei Ihren Immobilienplänen unterstützen, damit Sie die verfügbaren Kapital- oder Zinshilfen voll ausschöpfen. Oft beginnt alles mit der Eröffnung eines Sparkontos, das Sie für die Inanspruchnahme der Sparprämie und einer Staatsbürgschaft benötigen.


The BGL BNP Paribas' chroniclers 03/09/2024