Dieses System dient nicht zur Bearbeitung geschäftsbezogener Beschwerden. Für diese findet ein separater Bearbeitungsprozess im Einklang mit den geltenden Vorschriften Anwendung.
Die BNP Paribas Gruppe verpflichtet sich zur genauen Einhaltung der Gesetze und Vorschriften sowie zur Durchsetzung der Regeln, die im Verhaltenskodex der Gruppe festgelegt sind.
Mit dem über diese Seite zugänglichen Meldesystem können Sie Informationen über ein Verbrechen oder Vergehen, eine Bedrohung oder Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses, einen Verstoß oder den Versuch der Verschleierung eines Verstoßes gegen geltendes und verbindliches Recht (Gesetze, Vorschriften usw.) oder einen Verstoß gegen den Verhaltenskodex der Gruppe melden.
Eingegangene Meldungen werden von Ansprechpartnern aus der Personal- und Compliance-Abteilung vertraulich und im Einklang mit den geltenden Vorschriften bearbeitet.
Hinweisgeber sind entsprechend den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt.
Die missbräuchliche Verwendung des Systems kann Strafmaßnahmen oder strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen. Demgegenüber hat die Verwendung des Systems nach dem Grundsatz von Treu und Glauben keine Disziplinarmaßnahmen zur Folge, auch wenn sich die gemeldeten Fakten später als falsch erweisen oder nicht weiterverfolgt werden.
Ich bestätige, dass ich die Informationen über das Meldesystem der BNP Paribas Gruppe und den Schutz personenbezogener Daten gelesen und verstanden habe.
SO ERSTATTEN SIE MELDUNG
Sie können jederzeit eine Meldung mithilfe des folgenden Online-Formulars erstatten: EthicsPoint - BNP Paribas Group
Häufig gestellte Fragen
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Wann ist eine Meldung erforderlich?
Wenn Sie Grund zu der Annahme haben, dass ein Rechtsverstoß oder ein Verstoß gegen den Verhaltenskodex von BNP PARIBAS vorliegt, oder wenn das öffentliche Interesse bedroht oder beeinträchtigt ist.
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Wie kann ich eine Meldung vornehmen?
Sie können einen Vorfall über diesen Link melden: EthicsPoint - BNP Paribas Group
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Kann die Meldung anonym erfolgen?
Ja, sofern die Rechtsbestimmungen nichts anderes vorsehen, kann Ihre Meldung anonym erfolgen. Es ist jedoch empfehlenswert, Informationen anzugeben, mit denen sich der Ansprechpartner mit Ihnen in Verbindung setzen kann.
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Werde ich darüber informiert, welche Schritte aufgrund meiner Meldung eingeleitet wurden?
Nach Eingang der Meldung erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Eventuell werden Ihnen Rückfragen gestellt, damit die Untersuchung ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Anschließend werden Sie über den Stand der Bearbeitung Ihrer Meldung und das Ergebnis der Untersuchung informiert.
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Ist die Vertraulichkeit gewährleistet?
Ja, die Ansprechpartner sind darin geschult, Meldungen vertraulich zu bearbeiten, und treffen hierfür geeignete Maßnahmen.