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Folgende Nachweise über den Wohnsitz werden akzeptiert:

  • Wohnsitzbescheinigung;
  • Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes;
  • Wasserrechnung;
  • Stromrechnung;
  • Gasrechnung;
  • Festnetzrechnung (es muss eindeutig schriftlich vermerkt sein, dass es sich um einen Festnetzanschluss handelt);
  • Rechnung des Anbieters Ihres Internetzugangs;
  • Rechnung für ein TV-Abonnement;
  • Rechnung für Kommunalabgaben (wenn die Abgabe für eine Immobilie zu entrichten ist, muss diese die gleiche Adresse haben wie die abgabepflichtige Person);
  • erweiterte Wohnsitzbescheinigung, sofern aus der Bescheinigung hervorgeht, dass die Person an der angegebenen Adresse wohnt;
  • ehrenwörtliche Erklärung und die Bescheinigungen über den Wohnsitz mit Stempel und offizieller Unterschrift der Gemeinde;
  • Steuerbescheid (entweder Bescheid über Einkommensteuer oder Vermögenssteuer);
  • Bescheinigung der Haushaltszusammensetzung;
  • Steuerunterlagen: Akzeptiert werden Dokumente des letzten Steuerjahrs (Kopie des Bescheids zur Wohnraumsteuer oder Grundsteuer). Betrifft die Steuer eine Immobilie, muss diese jedoch die gleiche Adresse haben wie die steuerpflichtige Person;
  • Aktueller Chip eines belgischen Ausweisdokuments;
  • Diplomatenausweis (sofern die vollständige Adresse auf dem Dokument angegeben ist);
  • luxemburgische Aufenthaltsgenehmigung (sofern diese vor weniger als 3 Monaten ausgestellt wurde und Ihre Adresse enthält);
  • EU-Aufenthaltsgenehmigung (sofern diese vor weniger als 3 Monaten ausgestellt wurde und Ihre Adresse enthält);
  • Eintrag im Warteregister (Ausstellung des Dokuments durch das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten / Ministère des Affaires étrangères);
  • deutscher Personalausweis;
  • Versicherungsnachweis Kfz-Versicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung;
  • Wohnsitzbestätigung einer Gemeinde oder einer anderen Behörde oder Stelle der öffentlichen Verwaltung;
  • Daueraufenthaltsbescheinigung eines EU-Bürgers;
  • Wohnsitzbestätigung von einer europäischen Institution (z. B. Europäisches Parlament);
  • Anmeldebescheinigung in Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG;
  • Bescheinigung der Zustellanschrift bei Personen ohne festen Wohnsitz (im Ausnahmefall);
  • Bescheinigung Rotes Kreuz (im Ausnahmefall);
  • Bescheinigung eines Alten-/Pflegeheims;
  • Haftbescheinigung;
  • Ankunftserklärung eines Drittstaatsangehörigen für einen Aufenthalt von über drei Monaten (déclaration d’arrivée d’un ressortissant de pays tiers pour un séjour de plus de 3 mois) für die in dem Formular angegebene Gültigkeitsdauer (z. B. 6 Monate); nach Ablauf dieses Zeitraums ist ein neuer Wohnsitznachweis erforderlich;
  • Ankunftserklärung eines Drittstaatsangehörigen für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten (déclaration d’arrivée d’un ressortissant de pays tiers pour un séjour jusqu'à 3 mois) für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Ausstellung des Dokuments; nach Ablauf dieses Zeitraums ist ein neuer Wohnsitznachweis erforderlich;
  • deutsches Ausweisdokument (im Ausnahmefall);
  • Für juristische Personen gilt der Handelsregisterauszug als Nachweis.

Folgende Nachweise werden nicht akzeptiert:

  • Rechnung über die Wartung einer Klimaanlage
  • Aufenthaltsbewilligung B (Permis B) in der Schweiz
  • Mietvertrag und dessen Verlängerung
  • Mietquittung
  • notarielle Schenkungsurkunde
  • Bankauszug
  • Zulassungsbescheinigung / „Carte grise“ Ihres Fahrzeugs