Folgende Nachweise über den Wohnsitz werden akzeptiert:
- Wohnsitzbescheinigung;
- Nachweis des steuerlichen Wohnsitzes;
- Wasserrechnung;
- Stromrechnung;
- Gasrechnung;
- Festnetzrechnung (es muss eindeutig schriftlich vermerkt sein, dass es sich um einen Festnetzanschluss handelt);
- Rechnung des Anbieters Ihres Internetzugangs;
- Rechnung für ein TV-Abonnement;
- Rechnung für Kommunalabgaben (wenn die Abgabe für eine Immobilie zu entrichten ist, muss diese die gleiche Adresse haben wie die abgabepflichtige Person);
- erweiterte Wohnsitzbescheinigung, sofern aus der Bescheinigung hervorgeht, dass die Person an der angegebenen Adresse wohnt;
- ehrenwörtliche Erklärung und die Bescheinigungen über den Wohnsitz mit Stempel und offizieller Unterschrift der Gemeinde;
- Steuerbescheid (entweder Bescheid über Einkommensteuer oder Vermögenssteuer);
- Bescheinigung der Haushaltszusammensetzung;
- Steuerunterlagen: Akzeptiert werden Dokumente des letzten Steuerjahrs (Kopie des Bescheids zur Wohnraumsteuer oder Grundsteuer). Betrifft die Steuer eine Immobilie, muss diese jedoch die gleiche Adresse haben wie die steuerpflichtige Person;
- Aktueller Chip eines belgischen Ausweisdokuments;
- Diplomatenausweis (sofern die vollständige Adresse auf dem Dokument angegeben ist);
- luxemburgische Aufenthaltsgenehmigung (sofern diese vor weniger als 3 Monaten ausgestellt wurde und Ihre Adresse enthält);
- EU-Aufenthaltsgenehmigung (sofern diese vor weniger als 3 Monaten ausgestellt wurde und Ihre Adresse enthält);
- Eintrag im Warteregister (Ausstellung des Dokuments durch das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten / Ministère des Affaires étrangères);
- deutscher Personalausweis;
- Versicherungsnachweis Kfz-Versicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherung;
- Wohnsitzbestätigung einer Gemeinde oder einer anderen Behörde oder Stelle der öffentlichen Verwaltung;
- Daueraufenthaltsbescheinigung eines EU-Bürgers;
- Wohnsitzbestätigung von einer europäischen Institution (z. B. Europäisches Parlament);
- Anmeldebescheinigung in Anwendung der Richtlinie 2004/38/EG;
- Bescheinigung der Zustellanschrift bei Personen ohne festen Wohnsitz (im Ausnahmefall);
- Bescheinigung Rotes Kreuz (im Ausnahmefall);
- Bescheinigung eines Alten-/Pflegeheims;
- Haftbescheinigung;
- Ankunftserklärung eines Drittstaatsangehörigen für einen Aufenthalt von über drei Monaten (déclaration d’arrivée d’un ressortissant de pays tiers pour un séjour de plus de 3 mois) für die in dem Formular angegebene Gültigkeitsdauer (z. B. 6 Monate); nach Ablauf dieses Zeitraums ist ein neuer Wohnsitznachweis erforderlich;
- Ankunftserklärung eines Drittstaatsangehörigen für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten (déclaration d’arrivée d’un ressortissant de pays tiers pour un séjour jusqu'à 3 mois) für einen Zeitraum von 3 Monaten ab Ausstellung des Dokuments; nach Ablauf dieses Zeitraums ist ein neuer Wohnsitznachweis erforderlich;
- deutsches Ausweisdokument (im Ausnahmefall);
- Für juristische Personen gilt der Handelsregisterauszug als Nachweis.