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Welche Dokumente werden für die Einreise nach Luxemburg benötigt?

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Erster Schritt: Prüfen Sie vor der Einreise sorgfältig, ob Ihre Ausweisdokumente noch gültig sind. Als EU-Bürger können Sie selbstverständlich frei einreisen und in Luxemburg arbeiten.

Wenn Sie aus einem anderen Teil der Welt kommen, benötigen Sie je nach Herkunftsland möglicherweise ein Visum, um in Luxemburg leben und arbeiten zu dürfen.

Welche Pflichten für Ihr Herkunftsland gelten, erfahren Sie in der Liste der

Vor der Beantragung eines Visums müssen Sie zunächst von Ihrem Herkunftsland aus bei der Generaldirektion für Einwanderung (Direction générale de l’immigration) des luxemburgischen Ministeriums für innere Angelegenheiten eine Genehmigung für einen befristeten Aufenthalt beantragen.

Gut zu wissen

Luxemburgische Unternehmen, die eine freie Stelle bei der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi – ADEM) melden und innerhalb von drei Wochen auf dem lokalen Markt keinen Bewerber finden, können eine Bescheinigung beantragen, die den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Staatsangehörigen aus einem nichteuropäischen Land gestattet. Trifft dies auf Sie zu, ist diese Bescheinigung dem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis beizufügen.

Im Antrag auf Genehmigung für einen befristeten Aufenthalt müssen Sie Ihre Personalien (Name, Vornamen und genaue Anschrift) angeben und verschiedene Unterlagen und Informationen beifügen:

  • vollständige Kopie Ihres gültigen Reisepasses
  • Auszug aus dem Strafregister oder Affidavit (eidesstattliche Erklärung) aus dem Wohnsitzland
  • Lebenslauf
  • Kopie Ihres Abschlusszeugnisses oder Ihrer beruflichen Qualifikationen
  • Kopie des datierten und von Ihnen und Ihrem zukünftigen Arbeitgeber in Luxemburg unterzeichneten Arbeitsvertrags
  • die von der Arbeitsagentur (Agence pour le développement de l’emploi – ADEM) ausgestellte Bescheinigung im Original, die den Arbeitgeber zur Einstellung eines Drittstaatsangehörigen berechtigt.

Anmeldung bei der Gemeinde

Wenn Sie zum Arbeiten nach Luxemburg gezogen sind, müssen Sie Ihre Ankunft unabhängig von Ihrem Herkunftsland innerhalb von 3 Tagen in der Gemeinde Ihres Wohnorts anmelden.

Als Bürger eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder eines gleichgestellten Landes müssen Sie einen gültigen nationalen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass vorlegen.

Reisen Sie dagegen aus einem Drittstaat ein, so gilt eine Kopie Ihrer Ankunftserklärung zusammen mit der Aufenthaltserlaubnis bis zur Ausstellung eines Aufenthaltstitels als Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung.

Anmeldung von Hunden

Wenn Sie einen Hund haben, müssen Sie ihn bei der Gemeinde anmelden und eine tierärztliche Bescheinigung vorlegen, die folgende Angaben enthält:

  • die Rasse des Hundes
  • ob der Hund potenziell gefährlich ist
  • den aktuellen Status der Tollwutimpfung
  • die Nummer des Mikrochips des Hundes

Des Weiteren müssen Sie einen Nachweis über den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung vorlegen. Damit sind Sie bei Schäden abgesichert, die Ihr Hund Dritten zufügen könnte.

In Luxemburg erhebt jede Gemeinde jährlich eine Steuer für die Hundehaltung. Sie beträgt mindestens 10 Euro, wobei der Betrag je nach Gemeinde unterschiedlich ist.

Zulassung eines Autos

Wie erhalte ich ein amtliches Kennzeichen?

Wenn Sie ein Auto besitzen, müssen Sie innerhalb von 6 Monaten nach Ihrem Umzug nach Luxemburg die Zulassung durchführen lassen.

Zunächst müssen Sie ein amtliches Kennzeichen beantragen, das auf dem Nummernschild des Fahrzeugs angebracht wird. In Luxemburg erhalten Sie kostenlos ein Kennzeichen der laufenden Serie, das aus 2 Buchstaben und 4 Ziffern besteht.

Für eine Gebühr von 200 Euro können Sie auch ein Wunschkennzeichen erhalten, das ebenfalls aus 2 Buchstaben und 4 oder 5 Ziffern besteht. Es gibt auch Kennzeichen mit 4 Ziffern, die jedoch gezielt vergeben werden.

Ihr amtliches Kennzeichen erhalten Sie innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Gut zu wissen

Im Unterschied zu vielen ausländischen Zulassungssystemen bedeutet die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens weder, dass Ihr Fahrzeug zugelassen ist, noch, dass es automatisch zur Zulassung angenommen wird. Nach der Bestätigung der Reservierung des amtlichen Kennzeichens müssen Sie das Nummernschild bei einem Nummernschildhersteller drucken lassen.

Wie erhalte ich eine Zulassungsbescheinigung?

Sobald Sie ein amtliches Kennzeichen erhalten haben, müssen Sie einen Zulassungsantrag bei der Nationalen Gesellschaft für Kfz-Verkehr (Société nationale de circulation automobile – SNCA) stellen.

Hierzu müssen Sie zunächst das Formular „Antrag auf Erhalt einer Zulassungsbescheinigung“ (Demande en obtention d’un certificat d’immatriculation) ausfüllen und unterzeichnen. Anschließend müssen Sie sich an einen der 3 Standorte der SNCA begeben, die sich im Norden (Fridhaff), im Zentrum (Sandweiler) oder im Süden des Landes (Esch-sur-Alzette) befinden. An diesen Standorten können Sie online oder telefonisch unter der Nummer (+352) 26626 - 400 einen Termin für die Einreichung der Verwaltungsunterlagen vereinbaren.

Sie müssen auch einen gültigen Versicherungsnachweis vorlegen. In einigen Fällen muss das Fahrzeug zudem zollamtlich abgefertigt werden.

Regelung von Steuerangelegenheiten

In Luxemburg zieht Ihr Arbeitgeber die Steuer direkt von Ihrem Lohn ab. Sie erhalten somit zum Monatsende einen Nettolohn, von dem die Sozialversicherungsbeiträge und die Einkommensteuer bereits abgezogen wurden.

Die Steuer wird nach einem Tarif berechnet, der Ihre persönliche Situation berücksichtigt.

Am Jahresende können Sie Ihre Steuersituation berichtigen und eine Steuererklärung einreichen oder einen Lohnsteuerjahresausgleich beantragen. So können Sie einige Ihrer Ausgaben zum Abzug bringen und Ihren Steuersatz senken.

Versicherung Ihrer vier Wände

Ganz gleich, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind: Es ist wichtig, eine Versicherung abzuschließen, um Ihre vier Wände und die Gegenstände darin zu schützen. Eine Haftpflichtversicherung sichert Sie bei selbst verursachten Schäden ab. Die Versicherung deckt Brand-, Wasser-, Diebstahl- und sonstige Schäden an Ihrem Wohnobjekt ab und greift auch bei Unwettern, Elektro- und Haushaltsschäden.

Es gibt zahlreiche Versicherungsgesellschaften, die unterschiedliche Versicherungspakete anbieten. Spielen finanzielle Aspekte eine wichtige Rolle, lohnt sich ein sorgfältiger Vergleich der Angebote hinsichtlich Deckungssummen und Vertragsgrenzen. 

Einschreibung Ihrer Kinder an einer Schule

Grundschulbildung

Sie sind kürzlich nach Luxemburg gezogen? Dann ist es Zeit, Ihre Kinder an einer Schule einzuschreiben.

In Luxemburg erfolgt die Schulbildung von Kindern im Alter von 3 bis 11 Jahren in der Regel an den öffentlichen Grundschulen. Sie kann aber auch an einer Privatschule, einer Europäischen Schule, einer Internationalen Schule oder im Ausland absolviert werden.

Die Gemeindeverwaltung der Wohnsitzgemeinde informiert die Eltern bis zum 15. April per Post über den Beginn der Schulpflicht von Kindern, die vor dem 1. September 4 Jahre alt werden, und schreibt die Kinder automatisch an einer Vorschule im Schulbezirk ihres Wohnorts ein. Um die Einschreibung abzuschließen, müssen Sie sich mit dem Familienstammbuch, der Geburtsurkunde des Kindes und dem ausgefüllten Einschreibungsformular direkt an das Gemeindesekretariat wenden.

Wenn Ihr Kind eine andere Schule außerhalb der Gemeinde besuchen soll, müssen Sie dies vor dem 1. Mai des Jahres vor Schulbeginn beim Bürgermeister- und Schöffenrat der Gemeinde, in der Ihr Kind eingeschult werden soll, beantragen.

Kinder, die vor dem 1. September 3 Jahre alt werden, können die Früherziehung besuchen, wenn ihre Eltern dies wünschen.

Gut zu wissen

Die Unterrichtssprachen der luxemburgischen Grundschulen sind Luxemburgisch, Deutsch und Französisch. Wenn Ihr Kind kurz nach dem Umzug noch nicht über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügt, kann es vorübergehend einen Integrationskurs besuchen. Ziel dieses Kurses ist es, den Schülern das erforderliche Sprachvermögen zu vermitteln, damit sie am Unterricht in den regulären Klassen teilnehmen und bestmöglich in den ihrer Altersklasse entsprechenden Zyklus einbezogen werden können.

Sekundarschulbildung

Die Sekundarschulbildung folgt auf die Grundschulbildung. Angeboten wird sie an öffentlichen Schulen (in der Regel Lycées), an privaten Schulen sowie an Europäischen Schulen. Da die Plätze an den Schulen begrenzt sind, sollten Sie die Einschreibung so früh wie möglich durchführen.

Die öffentlichen Lycées nehmen Kinder ab 11 Jahren auf. Schüler, die einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland absolviert haben, können die Gleichwertigkeit ihres Bildungsstands vom Bildungsministerium anerkennen lassen.

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Ein Bankkonto eröffnen

Sie sind neu in Luxemburg? Dann benötigen Sie vermutlich schnellstens ein Girokonto bei einer luxemburgischen Bank. Dieses können Sie für Ihren Gehaltseingang, die Bezahlung Ihrer Miete oder auch für Ihre Einkäufe und Bankgeschäfte nutzen.

BGL BNP Paribas bietet Ihnen die Möglichkeit, schon vor Ihrem Umzug nach Luxemburg ein Konto direkt online zu eröffnen, wenn Sie bereits über einen Arbeitsvertrag verfügen. Hier  erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie das geht!

Einige Vorbereitungen sind für einen Umzug nach Luxemburg unverzichtbar, vor allem bei der Einreise aus einem Land außerhalb der Europäischen Union. Doch nach Ihrer Ankunft werden Sie von Ihrer Gemeinde und Ihrem Arbeitgeber bei den wichtigsten Schritten unterstützt, sodass Sie schnell von der neuen Lebensqualität in diesem multikulturellen und von Vielfalt geprägten Land profitieren können. 

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