Sparprämie
Wenn Sie für den Erwerb oder Bau Ihres Wohneigentums gespart haben, könnten Sie Anspruch auf die Sparprämie haben.
Für wen? Um die Sparprämie beantragen zu können, müssen Sie Empfänger der Wohneigentumserwerbsprämie sein und mindestens 90 % des Guthabens Ihres Sparkontos in die Finanzierung Ihres Wohneigentums investieren. Außerdem müssen Sie mindestens 1 Jahr lang auf einem Sparkonto bei ein und derselben Bank Eigenmittel angespart haben.
Die Immobilie muss für mindestens 2 Jahre ab Auszahlung der Prämie von Ihnen als ständiger Hauptwohnsitz genutzt werden.
Höhe der Beihilfe: Die Sparprämie beträgt maximal 5.000 Euro pro Empfänger. Das entspricht 10 % der Steigerung der Ersparnis pro Kalenderjahr, wobei der Höchstbetrag 500 Euro pro Jahr und die Höchstspardauer 10 Jahre beträgt.
Was müssen Sie tun? Sie müssen Ihren Antrag bei der Zentralen Anlaufstelle für Wohnungsbeihilfen einreichen. Der Antrag für die Sparprämie kann zusammen mit dem Antrag für die Wohneigentumserwerbsprämie eingereicht werden.