Wertentwicklung des Fonds Général im Jahr 2023
Ein leistungsstarker Lebensversicherungsvertrag.
Wenn Sie sich für den Fonds Général in Ihrem Lebensversicherungsvertrag OptiLife² entschieden haben, beläuft sich die Bruttorendite 2023 auf 3,50 % Prozent!
Machen Sie ab jetzt mit einem attraktiven Zinssatz mehr aus Ihren Ersparnissen. Sind Sie mit der Verzinsung von Sparkonten nicht zufrieden?
Gegenwärtig sind die Zinsen für Sparbücher und -konten äußerst niedrig. Diversifizieren Sie daher Ihre Ersparnisse mithilfe einer renditestarken Finanzlösung.
Eine Lebensversicherung, die Geldanlage, Flexibilität und Sicherheit vereint
OptiLife²(1) ist eine Lebensversicherung, die Ihnen die folgenden Vorteile bietet:
- Diversifizierung Ihres Portfolios durch eine große Auswahl an Anlageinstrumenten ;
- Bestmögliche Absicherung Ihrer Familie ;
- Vorbereitung der Übertragung Ihres Vermögens ;
- Sicherheit durch die in Luxemburg für Lebensversicherungen geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.
Diversifizierung Ihres Portfolios
Mittel- oder langfristige Geldanlage
Sie haben Zugang zu einem breiten Spektrum an Anlageinstrumenten mit oder ohne Kapitalschutz.
Umfangreiche Auswahl
Finden Sie mit Unterstützung unserer Berater die passende Anlagelösung für Ihre Belange. Zur Auswahl stehen zahlreichen Fonds, einschließlich die Fonds unseres Themenspektrums.
Sicherheit oder Performance
Ganz gleich, welche Ziele Sie haben: OptiLife² eignet sich hervorragend zur Diversifizierung und Vermehrung Ihres Vermögens.
Absicherung Ihrer Familie
Durch den im Vertrag enthaltenen Todesfallschutz sind Ihr(e) Lebenspartner(in) und Ihre Kinder gegen die finanziellen Folgen im Todesfall abgesichert.
Organisation der Übertragung Ihres Vermögens
Sichere und leistungsstarke Vermögensübertragung
Die Lebensversicherung von Cardif Lux Vie ist aufgrund ihres besonderen rechtlichen Rahmens für die Übertragung Ihres Vermögens geeignet.
Die Vorteile
Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Bestimmung des/der Begünstigten des Vertrags(2);
- Änderung des/der benannten Begünstigten(3);
- Verlängerung der Laufzeit Ihres Vertrags durch eine Versicherung auf verbundene Leben mit Auflösung des Vertrages bei Tod der zweiten versicherten Person.
Sicherheit durch das „Superprivileg“
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Lebensversicherungen in Luxemburg bieten Ihnen einen höheren Schutz.
Im Falle der Insolvenz der Versicherungsgesellschaft haben Ihre Forderungsansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag vor allen anderen Ansprüchen Vorrang.
Ein Vertragsabschluss = ein gepflanzter Baum
In Zusammenarbeit mit der Organisation REFOREST'ACTION pflanzt unser Partner Cardif Lux Vie für jeden abgeschlossenen Vertrag einen Baum!
Mit Ihrer Entscheidung für OptiLife² leisten Sie somit einen Beitrag zur Aufforstung in der Großregion.
Auf der Website des Unternehmens können Sie sich über das Aufforstungsprojekt von Cardif Lux Vie auf dem Laufenden halten.
Wussten Sie schon?
Die Lebensversicherung OptiLife² kann als Sicherheit für ein Hypothekendarlehen in Luxemburg dienen.
Planen Sie, ein Immobiliendarlehen oder einen Privatkredit aufzunehmen? Dann können Sie Ihren OptiLife²-Fonds als Sicherheit verwenden.
Zukunftsvorsorge
Möchten Sie die Versicherung OptiLife² abschließen?
Unsere Berater stehen Ihnen montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer (+352) 42 42-2000 zur Verfügung.
Häufige Fragen zur Lebensversicherung OptiLife²
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Kann ich Kapital aus meiner Lebensversicherung entnehmen?
Ein teilweiser oder vollständiger Rückkauf ist jederzeit möglich und gebührenfrei (Ausnahme: Beim Fonds Général wird in den ersten drei Jahren ein Rückkaufabschlag erhoben).
Es ist ratsam, einen Rückkauf erst nach Ablauf von 10 Jahren vorzunehmen, damit das Produkt weiterhin als Lebensversicherungsvertrag anerkannt wird.
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Gibt es einen Mindestbetrag für Sonderzahlungen?
Sonderzahlungen sind ab einem Mindestbetrag von 1.500 EUR pro ausgewähltem Anlageinstrument möglich.
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Kann ich OptiLife² und OptiSave+ kombinieren?
OptiSave+ und OptiLife² sind zwei Produkte für den Vermögensaufbau, die Sie durchaus kombinieren können.
Mit OptiSave+ bauen Sie mit vorab festgelegten Sparraten nach und nach Kapital auf. Der Mindestbetrag der regelmäßigen Sparbeiträge ist 50 EUR.
Bei OptiLife² sind dagegen jederzeit Zusatzbeiträge in Höhe von mindestens 1.500 EUR pro Anlageinstrument möglich. Dabei muss das im Rahmen einer Lebensversicherung akzeptierte Risikoniveau beachtet werden. Der Erstanlagebetrag für OptiLife² in Höhe von 10.000 EUR ist in einem Betrag zu zahlen.
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Wer kann der Begünstigte des Kapitals sein?
Im Erlebensfall sind automatisch Sie der Begünstigte des bis zum Ende der Vertragslaufzeit angesparten Kapitals. Sie können aber festlegen, wer im Todesfall vor Ende der Vertragslaufzeit bezugsberechtigt sein soll.
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Ist der Vertragsabschluss mit einer Gesundheitsprüfung verbunden?
Inwieweit eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt von den gewählten Leistungen und dem Versicherungsnehmer ab, z. B. von dessen Alter und Gesundheitszustand, sowie von der Höhe des zu versichernden Kapitals.
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Das luxemburgische Recht sieht für Inhaber von Lebensversicherungsverträgen einen erhöhten Schutz vor. Wie wird dieser gewährleistet?
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Lebensversicherungen in Luxemburg bieten Ihnen einen höheren Schutz, der in Europa einzigartig ist.
Alle Vermögenswerte werden im Rahmen der Lebensversicherungsverträge auf einem gesonderten Konto und getrennt vom übrigen Vermögen der Gesellschaft verwaltet.
Als Versicherungsnehmer haben Sie im Falle der Insolvenz der Versicherungsgesellschaft in Bezug auf dieses Konto ein Vorrecht gegenüber allen anderen Ansprüchen: das sogenannte Superprivileg (super privilège).
(1)Dieses von Cardif Lux Vie entwickelte Produkt wird vertrieben von BGL BNP Paribas, einer im Vermittlerregister unter der Nr. 1996AC001 eingetragenen Versicherungsagentur von Cardif Lux Vie.
Die steuerliche Behandlung richtet sich nach der individuellen Situation des jeweiligen Kunden und kann sich nachträglich ändern. Der Vertragsabschluss unterliegt Bedingungen und gilt vorbehaltlich der Antragsannahme durch die Bank.
(2)Vorbehaltlich der für den Vertrag geltenden zivilrechtlichen Vorschriften, insbesondere in Bezug auf den Pflichtteil aus dem Nachlass.
(3)Außer nach Annahme des Bezugsrechts durch den Begünstigten.