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Steuerliche Geltendmachung von
Sollzinsen
 

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Zinsen können in Höhe von 336 EUR pro Haushaltsmitglied von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.


Das bedeutet, dass Sie die Sollzinsen der folgenden Konten steuerlich geltend machen können:

  • Girokonto: Kreditlinie, ständige Kreditlinie mit monatlicher Tilgung 
  • Privatkredit oder Autokredit
     

 

Familiäre Situation

Ohne Ehegatte

Mit Ehegatte*

Steuerpflichtiger

336 EUR

672 EUR

Steuerpflichtiger + 1 Kind

672 EUR

1 008 EUR

Steuerpflichtiger + 2 Kinder

1 008 EUR

1 344 EUR

Steuerpflichtiger + 3 Kinder

1 344 EUR

1 680 EUR

usw. (für jedes weitere Kind)

+ 336 EUR

+ 336 EUR

                                  *gemeinsame steuerliche Veranlagung

 

 

 

déduction fiscale

 

 

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