Zinsen können in Höhe von 336 EUR pro Haushaltsmitglied von Ihrem zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Das bedeutet, dass Sie die Sollzinsen der folgenden Konten steuerlich geltend machen können:
Familiäre Situation
Ohne Ehegatte
Mit Ehegatte*
Steuerpflichtiger
336 EUR
672 EUR
Steuerpflichtiger + 1 Kind
1 008 EUR
Steuerpflichtiger + 2 Kinder
1 344 EUR
Steuerpflichtiger + 3 Kinder
1 680 EUR
usw. (für jedes weitere Kind)
+ 336 EUR
*gemeinsame steuerliche Veranlagung
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