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Die Vorteile von OptiPension+

Ihre Rentenversicherung in Luxemburg

Mit der Altersvorsorgeversicherung OptiPension+ von Cardif Lux Vie(1) können Sie langfristig mit regelmäßigen Beiträgen sparen und gleichzeitig Ihre Steuern senken. Kümmern Sie sich noch heute um Ihre Altersvorsorge.

Eine umfassende und flexible Sparlösung für Ihre Altersvorsorge

OptiPension+ ist ein individuell anpassbarer Sparplan und eine Altersvorsorgeversicherung in einem.

Sie können:
- Ihre Anlagestrategie auswählen,
- Ihr Anlageprofil auswählen (anhand verschiedener Vorschläge oder ganz individuell),
- die Höhe und Häufigkeit der Beiträge selbst bestimmen.

Ein maßgeschneiderter Rentenversicherungsvertrag

Am Ende der Vertragslaufzeit können Sie zwischen zwei Varianten der Kapitalauszahlung wählen:

einmalige Kapitalabfindung in Höhe von 100 % Ihres Ansparkapitals(2),
- vollständige oder teilweise Auszahlung in Form einer monatlichen oder jährlichen Leibrente(3).

Die steuerlichen Vorteile von OptiPension+

Bis zu 3.200 Euro sind von Ihrer Bemessungsgrundlage pro Jahr und Steuerzahler ungeachtet Ihres Alters abzugsfähig(4).

Sicherheit für Ihre Altersvorsorge

Bei dem Produkt mit Kapitalgarantie wissen Sie im Voraus, mit welcher Auszahlung Sie am Ende der Laufzeit unter Berücksichtigung der anfallenden Kosten mindestens rechnen können.

Ein Vertragsabschluss = ein gepflanzter Baum

In Zusammenarbeit mit der Organisation REFOREST'ACTION pflanzt unser Partner Cardif Lux Vie für jeden abgeschlossenen Vertrag einen Baum!

Auf der Website des Unternehmens können Sie sich über das Aufforstungsprojekt von Cardif Lux Vie in der Großregion auf dem Laufenden halten.

Häufige Fragen zu OptiPension+

  • icone faq question
    Kann ich Steuervorteile nutzen?

    Wenn Sie Ihren steuerlichen Wohnsitz in Luxemburg haben oder steuerlich gleichgestellt sind, können Sie ungeachtet Ihres Alters Ihre steuerliche Bemessungsgrundlage in Luxemburg jährlich um 3.200 Euro senken.

  • icone faq question
    Was versteht man unter einer lebenslangen Rente?

    Bei einer lebenslangen Rente erhält der Bezugsberechtigte bis zu seinem Tod regelmäßige Zahlungen. Die Höhe ist von dem angesparten Kapital und der Lebenserwartung abhängig.

  • icone faq question
    Kann ich meinen Ehepartner oder Angehörige als Bezugsberechtigte angeben?

    Während Ihrer Lebenszeit sind Sie automatisch der Bezugsberechtigte des angesparten Kapitals: Sie können aber selbst festlegen, wer im Todesfall vor Ende der Vertragslaufzeit nach Ihrem Tod der Bezugsberechtigte des Kapitals oder der Rente  sein soll.

  • icone faq question
    Wann sollte man mit der Altersvorsorge beginnen?

    Mit den Leistungen aus der gesetzlichen Rente werden Sie Ihren aktuellen Lebensstandard wahrscheinlich nicht aufrechterhalten können. Wenn Sie schon mit Eintritt in das Berufsleben nach und nach in ein Altersvorsorgeprodukt investieren, müssen Sie sich keine Gedanken mehr machen, profitieren von sofortigen Steuervorteilen und bauen sich ein bequemes Kapitalpolster auf, um im Ruhestand Ihren gewohnten Lebensstandard genießen zu können.

  • icone faq question
    Wann kann ich bei OptiPension+ über mein Ansparkapital verfügen?

    Die Auszahlung des angesparten Kapitals ist ab Ihrem 60. Geburtstag möglich.

     
Dokument ()

(1) Dieses von Cardif Lux Vie entwickelte Produkt wird über seine Versicherungsagentur BGL BNP Paribas vertrieben. Der Vertragsabschluss unterliegt Bedingungen und gilt vorbehaltlich der Antragsannahme durch die Bank.

(2) Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, wird die Kapitalabfindung zum halben persönlichen Steuersatz besteuert.

(3) Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Luxemburg haben, wird die Kapitalabfindung zum halben persönlichen Steuersatz besteuert und die Rente ist zu 50 % steuerfrei.

Fondsanlagen unterliegen Marktschwankungen und den mit Wertpapieranlagen verbundenen Risiken. Informationsblätter zu den Fonds sind in den Filialen erhältlich.

(4) Die steuerliche Behandlung richtet sich nach der individuellen Situation des jeweiligen Kunden und kann sich nachträglich ändern. Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit ist eine Vertragslaufzeit von mindestens 10 Jahren und dass die Auszahlung erst ab einem Alter von 60 Jahren erfolgt.